Stipendien und Zuschüsse
An dieser Stelle geben wir wiederkehrend kleine Modifikationen und Änderungen unserer Förderlinien bekannt, die der Vorstand beschlossen hat. Diese Verlautbarungen mögen zuweilen den Eindruck einer Überbürokratisierung machen; sie dienen aber vor allem dazu, dass Sie Planungssicherheit haben, zum Beispiel für Tagungs- und Recherchereisen: Der Vorstand hat beschlossen, dass die GSGG bei Tagungs- und Recherchereisen, die mit mehr als fünf Werktagen Urlaub verbunden werden, ausschließlich die Übernachtungskosten und ggf. die Tagungsgebühr bzw. Mobilität vor Ort erstattet. Die Kosten für An- und Abreise müssen Sie in diesem Fall selbst übernehmen. Dieser Beschluss orientiert sich an für Mitarbeiter/innen der Universität geltenden Reisekostenrichtlinien.