Stipendien und Zuschüsse

Angesichts des schmaleren Budgets (vgl. Newsletter 42) hat der Vorstand einige Modifikationen des Förderprogramms beschlossen, die der Maßgabe folgen, unsere Förderung einerseits auf die aktuellen Promovierenden zu fokussieren, andererseits auf Postdocs, die der GSGG als Betreuer*innen von Promovierenden verbunden sind:

 

  • Promovierende sind bis zum Tag der Disputation antragsberechtigt.
  • Promovierte im ersten Jahr nach der Disputation sind nicht mehr antragsberechtigt.
  • Postdocs (Betreuer*innen von GSGG-Promovierenden) können weiterhin Anträge auf Kofinanzierung für selbstorganisierte Workshops, Tagungen oder Netzwerktreffen beantragen, die Promovierenden und Postdocs die Gelegenheit geben, ihre Forschung zur Diskussion zu stellen. Reisekostenzuschüsse werden dagegen nicht mehr an Postdocs vergeben.
  • Tandem-Reisen (gemeinsame Tagungsreisen von Betreuenden und Promovierenden) werden nicht mehr bezuschusst.
  • Recherchereisen werden ab sofort mit max. 1.000 € bezuschusst.

 

Der Vorstand wird zukünftig außerdem berücksichtigen, wie umfangreich ein*e Antragssteller*in schon gefördert wurde, damit die knappen Mittel gerecht verteilt werden.

 

Wie immer finden Sie die geltenden Förderkriterien auf unserer Website – bitte verwenden Sie für Ihre Anträge immer die dort aktuell eingestellten Merkblätter und Formulare.