Zuschüsse zu Tagungs- und Recherchereisen, Reproduktionskosten
Ab sofort vergibt die GSGG wieder Zuschüsse zu Tagungs- und Recherchereisen, allerdings mit pandemiebedingt gebotenen Restriktionen. Bitte erwägen Sie, ob Ihre Reise aufschiebbar ist und ob Sie (bei geplanten Archivreisen) alternativ einen Zuschuss für Reproduktionskosten von Archivalien beantragen möchten. Die Zuschüsse zu Reproduktionskosten werden ab sofort weniger restriktiv und flexibler als zuvor vergeben: Anträge bis zu 300,00 € können ab sofort jederzeit gestellt werden.
Beachten Sie für Reisekostenanträge unbedingt die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die Regularien und Empfehlungen unserer Universität zu Dienstreisen (A-Z-Liste) und unsere Merkblätter zu Tagungs- und Recherchereisen. Wir müssen besonders auf Folgendes hinweisen:
- Dienstreisen ins Ausland müssen vom Krisenstab genehmigt werden (mindestens eine Woche Bearbeitungszeit).
- Promovierende, die nicht Mitarbeiter*innen der Universität Göttingen sind, reisen auf eigenes Risiko.
- Ein längerer Aufenthalt in einem als Risikogebiet geführten Drittstaat kann dazu führen, dass nach niedersächsischem Landesrecht eine Quarantäne nötig wird und sich hieraus arbeitsrechtliche Folgen ergeben können.
- Die GSGG übernimmt keine Stornokosten, wenn Reisen pandemiebedingt nicht angetreten werden können.
Wie immer werden ausschließlich fristgemäß und vollständig eingegangene Anträge berücksichtigt. Bitte verwenden Sie unbedingt die aktuellen Merkblätter und Formulare, die als pdf-Dateien auf den jeweiligen Websites zu finden sind.