Stipendien und Zuschüsse
Die Beantragung von Notfall-Stipendien ist weiterhin möglich. Ziel der Förderung ist es, Promovierende in nicht von ihnen zu vertretenden finanziellen Notlagen kurzzeitig zu unterstützen.
Die Voraussetzungen für die Vergaben von Reisekostenzuschüsse (Tagungs– und Recherchereisen) sind an den COVID-19-Stufenplan der Universität angepasst. So fällt u.a. bei der Gültigkeit von Stufe 1 die Stellungnahme einer Betreuungsperson bei Beantragen von Reisekostenzuschüssen weg. Die Regelungen gelten sowohl für Promovierende mit als auch ohne Mitarbeiter*innenstatus.
Alle Informationen finden Sie auf unserer Homepage und in den jeweiligen Merkblättern zu den Förderlinien.