Energiepauschale für Studierende (auch Promovierende)
Mit der einmaligen Energiepreispauschale möchte der Bund Personen in Ausbildung (Fachschüler*innen, Studierende) in Höhe von 200 € einmalig finanziell entlasten. Antragsberechtigt sind alle Studierende und Promovierende, die zum 1. Dezember 2022 regulär an einer Universität immatrikuliert waren.
Der Zuschuss soll ab März ausgezahlt werden. Wenn Sie die Zahlung des Zuschusses beantragen möchten, finden Sie hier (Website ist ausschließlich auf Deutsch verfügbar) alle Informationen.