Jahresberichte

Im Zusammenhang mit der unlängst in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Laut §16 (3) der Ordnung der GSGG werden die Jahresberichte der Promovierenden „an den Vorstand weitergeleitet“. De Facto hat der Vorstand diese Aufgabe seit Gründung der GSGG an die Geschäftsstelle (Geschäftsführerin, Projektreferentin) delegiert. Zurzeit wird die Ordnung an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald die Situation geklärt ist. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass Sie persönliche Informationen (zum Beispiel Erkrankungen, Familiäres), die Sie ausschließlich Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer mitteilen möchten, bitte nicht in den Jahresbericht aufnehmen und ihr/ihm separat mitteilen.