Stipendien und Zuschüsse

Kleine Reisekostenzuschüsse ermöglichen es Ihnen, Förderung für kurzfristig anstehende Tagungs- und Recherchereisen einzuwerben (bis zu 300 € Zuschuss; der Antrag muss spätestens drei Wochen vor Reiseantritt bei der GSGG eingegangen sein). Der Vorstand hat bei seiner Sitzung am 13. Juli beschlossen, einen Mindestbetrag für diese Förderlinie einzuführen:

  • Die beantragte Fördersumme sollte mindestens 25€ beantragen (Recherche- und Tagungsreisen)

Für Tagungsreisen gilt:

  • Wenn sie ohne eigenen Beitrag an einer Tagung teilnehmen und somit bis zu 25% der Gesamtkosten beantragen können, müssen die Gesamtkosten mindestens 100€ betragen.
  • Wenn Sie mit einem Poster teilnehmen und somit bis zu 50% der Gesamtkosten beantragen können, müssen die Gesamtkosten mindestens 50€ betragen.
  • Wenn Sie einen Vortrag halten und somit bis zu 75% der Gesamtkosten beantragen können, müssen die Gesamtkosten mindestens 33,35€ betragen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Anträge mit einer geringeren Fördersumme demnächst nicht mehr bearbeiten werden, da der vergleichsweise hohe Verwaltungsaufwand in einer sinnvollen Relation zu der Fördersumme stehen muss.

Der Vorstand hat die Reichweite für die Förderlinie „barrierefreie Qualifizierung und Vernetzung“, erweitert:

  • Alle Promovierenden der GSGG können Mittel für Gebärdendolmetscher*innen oder Blindenassistenzen einwerben, so dass nicht nur schwerbehinderte Mitglieder, sondern auch Gäste ein barrierefreies Umfeld vorfinden, die im Rahmen selbstorganisierter Veranstalltungen in Göttingen sind.
  • Bis zur Einrichtung eines universitätsweiten Fonds übernimmt die GSGG auf Anfrage der Prüfungsämterr Dolmetscher*innen- und Assistenzkosten für Disputationen.